Sitzungsinfo

Gemeinderatssitzung vom 14.11.2024

Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Herbstadt im Zuge der Grundsteuerreform

Unter diesem vielleicht etwas sperrigem Titel verbirgt sich die Tatsache, dass auch die Gemeinde Herbstadt, so wie alle Gemeinden in Bayern, zum 01.01.2025 neue Hebesätze für die Grundsteuer festsetzen müssen. Das ist erforderlich, da ab diesem Datum die neue Grundsteuerreform greift und das entsprechende Gesetz ab diesem Datum gültig ist. 
Die Gemeinde Herbstadt hat hier, wie die meisten anderen Kommunen auch, die Vorgabe des Freistaates aufgegriffen und die Änderung der Hebesätze so gestaltet, dass sich das Aufkommen der Grundsteuer für die Gemeinde neutral verhält. Das heißt, dass die Gemeinde nach der Reform der Grundsteuer in etwa genau so viel Grundsteuer einnimmt wie vor der Reform. Das heißt aber nicht, dass für die einzelnen Grundbesitzer alles beim Alten bleibt, aufgrund der vom Finanzamt neu festgesetzten Bewertungen des Grundbesitzes ergeben sich für viele Grundstücksbesitzer ganz andere Zahlbeträge. 
Die Gemeinde Herbstadt hat nun in dieser Sitzung beschlossen, dass der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 340 % und die Grundsteuer B auf 150 % festgesetzt werden. 

Gemeinderatssitzung vom 26.09.2024

Feststellung der Jahresrechnung 2023
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung wurde unter diesem Punkt die Jahresrechnung für 2023 formell festgestellt.

Entlastung der Jahresrechnung 2023
Hier wurde vom Gemeinderat der Jahresrechnung 2023 die Entlastung erteilt. 

Anhörung zum Bauleitplanverfahren "Energiepark Alsleben West mit 6. Änderung des FNP Trappstadt im Parallelverfahren".
Bei diesem Tagesordnungspunkt nahm der Gemeinderat Herbstadt das oben genannte Bauleitplanverfahren in Augenschein und beschloss, keine Einwendungen gegen dieses Verfahren zu erheben.

Jahreshauptkontrolle der gemeindlichen Kinderspielplätze durch die Firma TESIKO.
Unter diesem TOP der Tagesordnung wurde der Gemeinderat über das Ergebnis der jährlichen Kontrolle der gemeindlichen Spielplätze informiert. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis und beschloss, die aufgelisteten Mängel durch den Bauhof der Gemeinde beheben zu lassen.

Ortsrecht - Erlass einer Waldnutzungssatzung für die Gemeinde Herbstadt
Da der Gemeindewald der Gemeinde Herbstadt in diesem Jahr nach den PEFC-Zertifizierungsrichtlinien geprüft wurde und dabei festgestellt wurde, dass es erhebliche Verstöße gegen diese gibt, muss von der Gemeinde einiges unternommen werden, um die PEFC-Zertifizierung nicht zu verlieren. Denn ohne diese Zertifizierung ist eine Vermarktung des gewonnenen Holzes nicht mehr möglich und auch die Förderung der Waldwirtschaft durch Programme des Freistaates Bayern oder der Bundesrepublik Deutschland sind dann unmöglich. Aus diesem Grund muss vom Gemeinderat eine Waldnutzungssatzung erlassen werden. Diese Satzung regelt, in welcher Form die private Holzgewinnung im Gemeindewald zu erfolgen hat und sie räumt der Gemeinde die Möglichkeit ein, Verstöße gegen diese Satzung mit Geldbußen zu belegen. 
Aus den genannten Gründen wurde folgendes vom Gemeinderat beschlossen: Der Gemeinderat der Gemeinde Herbstadt beschließt die Satzung über die Bewirtschaftung und Nutzung des Gemeindeswaldes der Gemeinde Herbstadt.

Die neue Waldnutzungssatzung wird nach ihrer Veröffentlichung und dem Inkrafttreten den Holzrechtlern sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern in einer eigenen Veranstaltung vorgestellt.

Gemeinderatssitzung vom 22.08.2024

Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform
Hier wurden die Gemeinderäte über die nächsten Schritte der zum 01.01.2025 anstehenden Grundsteuerreform informiert. Die Informationen wurden mtittels eines Videos des Bayerischen Gemeindetages weitergegeben. Zusammenfassend kann man sagen, dass ein Gestaltungsspielraum der Geminde bei der Umsetzung der Reform quasi nicht vorhanden ist, da die Vorgehensweise bei der Umsetzung durch das Gesetz klar geregelt ist.


Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm und den Finanzplan der Gemeinde von 2023 bis 2027
Unter diesem Punkt musste der Gemeinderat, den für dieses Jahr beschlossenen Haushalt, in oben genannten Punkten korrigieren. Dies war notwendig geworden, um die beantragte Stabilisierungshilfe für den Haushalt der Gemeinde zu sichern.

Gemeinderatssitzung vom 13.05.2024

Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen - Anpassung der Straßenlänge der gewidmeten innerörtlichen Gemeindestraßen.
Im öffentlichen Teil dieser Sitzung befasst sich der Gemeinderat mit dem Straßen- und Bestandsverzeichnis der Gemeindestraßen. Diese müssen nämlich aufgrund des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes regelmäßig überprüft und berichtigt werden.
Im Zuge dieser Überprüfung wurde bei drei Straßen geringfügige Änderungen vorgenommen und dann vom Gemeinderat gebilligt.
Änderungen ergaben sich bei der "Franz-Wabler-Straße", dem "Irmelshäuser Weg" und dem "Eyershäuser Weg".

Kindergartengebühren im Kindergarten Herbstadt.
Unter dem Punkt: "Anfragen" wurde einer Abordnung von Eltern, die den Kindergarten in Herbstadt besuhcen die Möglichkeit gegeben, zu der ab 01. September 2024 geplanten Erhöhung der Elternbeiträge Stellung zu nehmen und Fragen zu stellen. 

Gemeinderatssitzung vom 11.04.2024

Amtliche Mitteilungen:
Unter diesem Punkt der Tagesordnung wurden folgende Punkte aus der Sitzung vom 29.02.2024 bekannt gemacht:

Neufestsetzung der Kindergartenbeiträge für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Herbstadt:
Aufgrund der drastischen Steigerungen für den Unterhalt der KITA kam der Gemeinderat nicht umhin die Gebühren für die Benutzung der Einrichtung deutlich zu Erhöhen. Ab dem 01.09.2024 gelten nun folgende Gebühren:

                                                Kindergarten                Kinderkrippe                Hort

Bis zu einer Stunde am Tag                   -                                 -                              89,00 €

Bis zwei Stunden am Tag                       -                                 -                              94,00 €

Bis drei Stunden am Tag                        -                                 -                              99,00 €

Bis vier Stunden am Tag                       114,00 €                    160,00 €                   104,00 €

Bis fünf Stunden am Tag                       142,50 €                   200,00 €                  113,00 €

Bis sechs Stunden am Tag                    171,00 €                    240,00 €                   122,00 €

Bis sieben Stunden am Tag                   199,50 €                   280,00 €                   131,00 €

Bis acht Stunden am Tag                       228,00 €                  320,00 €                  140,00 €


Auch wurde festgesetzt, dass Geschwisterkinder weiterhin eine Ermäßigung von 10% erhalten.

Erhöhungen in ähnlicher Höhe werden z. Z. in fast allen Kindertageseinrichtungen im VG-Bereich beraten und beschlossen.


Erlass einer neuen Reinigungs- und Sicherungsverordnung für die Straßen und Gehbahnen im Winter
Da die bestehende Satzung aus dem Jahr 2010 aufgrund gesetzlicher und gerichtlicher Vorgaben nicht mehr anwendbar war, wurde eine neue Satzung beschlossen, in die die entsprechenden Änderungen und Ergänzungen eingearbeitet worden waren.
Die neue Satzung kann nach Inkrafttreten jederzeit auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.


Erlass einer neuen Gebühren- und Benutzungssatzung für die Friedhöfe in der Gemeinde
Im letzten Jahr wurde vom Gemeinderat neue Benutzungssatzungsgebühren für die gemeindlichen Friedhöfe erlassen. Um diese nun auch anwenden zu können wurden nun die entsprechend angepasste Gebühren- und Benutzungssatzung erlassen. 


Rechnungslegung bzw. Jahresrechnung für das Jahr 2023
Unter diesem Punkt wurde dem Gremium die Jahresrechnung der Gemeinde für das Jahr 2023 vorgetragen.

Gemeinderatssitzung vom 18.01.2024

Besprechung der Bürgerversammlungen im Jahr 2023
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die Bürgereingaben und Anregungen aus den Bürgerversammlungen vom 21., 22. und 23.04.2023 npchmal im Gemeinderat besprochen. Es wurde hier besprochen, ob noch Fragen offen sind und ob noch Maßnahmen durchgeführt werden müssen.


Beschluss über die aktualisierte Fassung der Innenentwicklungssatzung und des kommunalen Innenentwicklungsförderprogramms
Hier wurde darüber beraten, ob das bestehende Innenentwicklungsförderprogramm, das zum 31.01.2024 uasläuft um weitere fünf Jahre verlängert werden soll. Nachdem man auch in unserem Gemeinderat der Meinung ist, dass das Förderprogramm eine gute Sache ist und die Weiterentwicklung unseres Baubestandes positiv beeinflusst, entschied man sich einstimmig dafür, das Innenentwicklungsförderprogramm der ILE Allianz Fränkischer Grabfeldgau e.V. für weitere fünf Jahre zu verlängern. 

Gemeinderatssitzung vom 02.11.2023

Neuberechnung und Festsetzung der Friedhofsgebühren für die Jahre 2024 - 2027
Unter diesem Punkt der Tagesordnung hatte sich der Gemeinderat mit der Nachberechnung der Friedhofsgebühren für die Jahre 2020 - 2023 und der Kalkulation der Friedhofsgebühren für die Jahre 2024 - 2027 zu beschäftigen. Die Nachberechnung ergab für die heuer auslaufende Periode ein Defizit von 37.758,36 €. Bei der Neufestsetzung der Friedhofsgebühren für die Zeit von 2024 bis 2027 findet dieses Defizit, anders als bei den Wasser- oder Abwassergebühren, keine Berücksichtigung.

Für die neue Kalkulationsperiode wurden nun folgende Gebühren festgesetzt:

Einzelgrabstätte (20 jährige Nutzung):                                        760,00 €
Einzelgrabstätte mit Tiefenbettung (20 jährige Nutzung):      940,00 €
Kindergrabstätte (20 jahrige Nutzung):                                       260,00 €
Doppelgrabstätte (20 jährige Nutzung):                                     1.500,00 €
Doppelgrabstätte mit Tiefenbettung (20 jährige Nutzung):    1.860,00 €
Urnengrabstätte (10 jährige Nutzung):                                         210,00 €

Für die Beisetzung von Urnen in einer Einzel-, Doppel- und Urnengrabstätte wird eine anteilige Gebühr für die Zeit vom Ablauf des bisherigen Nutzungsrechts bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist erhoben.

 

Erlass einer Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Herbstadt. Billigung des Satzungsentwurfes.
Da die Kindertagesstätte in Herbstadt ab dem 01.01.2024 in die Trägerschaft der Gemeinde Herbstadt übergeht, muss diese für die Nutzung und den Betrieb der Einrichtung eine entsprechende Satzung erlassen. Dies wurde vom Gemeinderat unter diesen Punkten beraten und beschlossen. 

Für die Eltern, die die Einrichtung zur Zeit für die Betreuung ihrer Kinder nutzen, ändert sich dadurch nichts. Die neue Benutzungs- und Gebührensatzung übernimmt hier die bestehende Satzung der Maria Amberg`sche Kindergartenstiftung. Da sich aber der Vertragspartner ändert, erhalten die Eltern im nächsten Monat einen neuen Betreuungsvertrag, der dann als Vertragspartner die Gemeinde Herbstadt enthält.

Zum Sitzungskalender der Gemeinde Herbstadt

https://ris.komuna.net/badkoenigshofen_vg