Amtliche Mitteilungen:
Unter diesem Punkt der Tagesordnung wurden folgende Punkte aus der Sitzung vom 29.02.2024 bekannt gemacht:
Neufestsetzung der Kindergartenbeiträge für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Herbstadt:
Aufgrund der drastischen Steigerungen für den Unterhalt der KITA kam der Gemeinderat nicht umhin die Gebühren für die Benutzung der Einrichtung deutlich zu Erhöhen. Ab dem 01.09.2024 gelten nun folgende Gebühren:
Kindergarten Kinderkrippe Hort
Bis zu einer Stunde am Tag - - 89,00 €
Bis zwei Stunden am Tag - - 94,00 €
Bis drei Stunden am Tag - - 99,00 €
Bis vier Stunden am Tag 114,00 € 160,00 € 104,00 €
Bis fünf Stunden am Tag 142,50 € 200,00 € 113,00 €
Bis sechs Stunden am Tag 171,00 € 240,00 € 122,00 €
Bis sieben Stunden am Tag 199,50 € 280,00 € 131,00 €
Bis acht Stunden am Tag 228,00 € 320,00 € 140,00 €
Auch wurde festgesetzt, dass Geschwisterkinder weiterhin eine Ermäßigung von 10% erhalten.
Erhöhungen in ähnlicher Höhe werden z. Z. in fast allen Kindertageseinrichtungen im VG-Bereich beraten und beschlossen.
Erlass einer neuen Reinigungs- und Sicherungsverordnung für die Straßen und Gehbahnen im Winter
Da die bestehende Satzung aus dem Jahr 2010 aufgrund gesetzlicher und gerichtlicher Vorgaben nicht mehr anwendbar war, wurde eine neue Satzung beschlossen, in die die entsprechenden Änderungen und Ergänzungen eingearbeitet worden waren.
Die neue Satzung kann nach Inkrafttreten jederzeit auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.
Erlass einer neuen Gebühren- und Benutzungssatzung für die Friedhöfe in der Gemeinde
Im letzten Jahr wurde vom Gemeinderat neue Benutzungssatzungsgebühren für die gemeindlichen Friedhöfe erlassen. Um diese nun auch anwenden zu können wurden nun die entsprechend angepasste Gebühren- und Benutzungssatzung erlassen.
Rechnungslegung bzw. Jahresrechnung für das Jahr 2023
Unter diesem Punkt wurde dem Gremium die Jahresrechnung der Gemeinde für das Jahr 2023 vorgetragen.
Besprechung der Bürgerversammlungen im Jahr 2023
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die Bürgereingaben und Anregungen aus den Bürgerversammlungen vom 21., 22. und 23.04.2023 npchmal im Gemeinderat besprochen. Es wurde hier besprochen, ob noch Fragen offen sind und ob noch Maßnahmen durchgeführt werden müssen.
Beschluss über die aktualisierte Fassung der Innenentwicklungssatzung und des kommunalen Innenentwicklungsförderprogramms
Hier wurde darüber beraten, ob das bestehende Innenentwicklungsförderprogramm, das zum 31.01.2024 uasläuft um weitere fünf Jahre verlängert werden soll. Nachdem man auch in unserem Gemeinderat der Meinung ist, dass das Förderprogramm eine gute Sache ist und die Weiterentwicklung unseres Baubestandes positiv beeinflusst, entschied man sich einstimmig dafür, das Innenentwicklungsförderprogramm der ILE Allianz Fränkischer Grabfeldgau e.V. für weitere fünf Jahre zu verlängern.
Neuberechnung und Festsetzung der Friedhofsgebühren für die Jahre 2024 - 2027
Unter diesem Punkt der Tagesordnung hatte sich der Gemeinderat mit der Nachberechnung der Friedhofsgebühren für die Jahre 2020 - 2023 und der Kalkulation der Friedhofsgebühren für die Jahre 2024 - 2027 zu beschäftigen. Die Nachberechnung ergab für die heuer auslaufende Periode ein Defizit von 37.758,36 €. Bei der Neufestsetzung der Friedhofsgebühren für die Zeit von 2024 bis 2027 findet dieses Defizit, anders als bei den Wasser- oder Abwassergebühren, keine Berücksichtigung.
Für die neue Kalkulationsperiode wurden nun folgende Gebühren festgesetzt:
Einzelgrabstätte (20 jährige Nutzung): 760,00 €
Einzelgrabstätte mit Tiefenbettung (20 jährige Nutzung): 940,00 €
Kindergrabstätte (20 jahrige Nutzung): 260,00 €
Doppelgrabstätte (20 jährige Nutzung): 1.500,00 €
Doppelgrabstätte mit Tiefenbettung (20 jährige Nutzung): 1.860,00 €
Urnengrabstätte (10 jährige Nutzung): 210,00 €
Für die Beisetzung von Urnen in einer Einzel-, Doppel- und Urnengrabstätte wird eine anteilige Gebühr für die Zeit vom Ablauf des bisherigen Nutzungsrechts bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist erhoben.
Erlass einer Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Herbstadt. Billigung des Satzungsentwurfes.
Da die Kindertagesstätte in Herbstadt ab dem 01.01.2024 in die Trägerschaft der Gemeinde Herbstadt übergeht, muss diese für die Nutzung und den Betrieb der Einrichtung eine entsprechende Satzung erlassen. Dies wurde vom Gemeinderat unter diesen Punkten beraten und beschlossen.
Für die Eltern, die die Einrichtung zur Zeit für die Betreuung ihrer Kinder nutzen, ändert sich dadurch nichts. Die neue Benutzungs- und Gebührensatzung übernimmt hier die bestehende Satzung der Maria Amberg`sche Kindergartenstiftung. Da sich aber der Vertragspartner ändert, erhalten die Eltern im nächsten Monat einen neuen Betreuungsvertrag, der dann als Vertragspartner die Gemeinde Herbstadt enthält.